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Anmeldung eines neuen Wohnsitzes
Anmeldung eines neuen Wohnsitzes
Wenn Sie nach Schloß Holte-Stukenbrock gezogen oder hier umgezogen sind, müssen Sie im Bürgerservice Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Die Frist für diese Anmeldung beträgt zwei Wochen (nach dem Umzug). Eine Abmeldung in Ihrem vorherigen Wohnort ist nicht erforderlich.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
- Ausweise aller umgezogenen Personen
Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe, evtl. Aufenthaltskarten
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
Diese Bestätigung ist seit dem 01.11.2015 immer erforderlich. Ein Mietvertrag ist nicht ausreichend.
Dieses Formular Wohnungsgeberbestätigung können Sie direkt ausfüllen und ausdrucken.
(Begriff anklicken und Einwilligung zur EU-DSGVO geben, dann mit Ihrem PDF-Reader ansehen oder speichern.)
- Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde wenn Sie verheiratet sind
- Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern
Nachweise bei alleine sorgeberechtigten Eltern
Vereinbarung über den Aufenthalt von beiden Sorgeberechtigten, wenn sich der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes ändert.
Dieses Formular Einverständnis der Sorgeberechtigten gem. § 22 BMG kann für die An- oder Ummeldung verwendet werden:
Die Anmeldung sollten Sie persönlich (auch als gesetzlicher Vertreter für Ihren Vertretenen) vornehmen. Bei Familien mit minderjährigen Kindern genügt die Vorsprache einer volljährigen Person. Volljährige Kinder sollten selbst vorsprechen.
Für die Bevollmächtigung einer anderen Person müssen Sie folgende Formulare mit den oben stehenden Unterlagen mitgeben:
Für spezifische Fragen sprechen Sie uns bitte direkt an.
Diese Dienstleistung kann bisher nicht online erledigt werden. Sie müssten dazu einen Termin im Einwohnermeldeamt buchen. Dies können Sie online oder telefonisch erledigen.
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Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Wenn Sie nach Schloß Holte-Stukenbrock gezogen oder hier umgezogen sind, müssen Sie im Bürgerservice Ihren neuen Wohnsitz anmelden. Die Frist für diese Anmeldung beträgt zwei Wochen (nach dem Umzug). Eine Abmeldung in Ihrem vorherigen Wohnort ist nicht erforderlich.
Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit:
- Ausweise aller umgezogenen Personen
Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe, evtl. Aufenthaltskarten
- Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
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Dieses Formular Wohnungsgeberbestätigung können Sie direkt ausfüllen und ausdrucken.
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Die Anmeldung sollten Sie persönlich (auch als gesetzlicher Vertreter für Ihren Vertretenen) vornehmen. Bei Familien mit minderjährigen Kindern genügt die Vorsprache einer volljährigen Person. Volljährige Kinder sollten selbst vorsprechen.
Für die Bevollmächtigung einer anderen Person müssen Sie folgende Formulare mit den oben stehenden Unterlagen mitgeben:
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Ummeldung Zuzug Umzug Wohnsitzanmeldung Wohnungsgeberbestätigung Wohnungsgeberbescheinigung Einzugsbestätigung https://buergerportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1424/show
Frau
Athens
4 (EG)
Frau
Kroll
4 (EG)
Frau
Müller
4 (EG)
Frau
Taflinski
Frau
Bönsch
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