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Führungszeugnis
Ab dem 14. Geburtstag kann jede Person ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Dies wird häufig vom Arbeitgeber (Belegart N) oder von einer Behörde (Belegart O) für eine Einstellung oder eine amtliche Erlaubnis gefordert.
Das Führungszeugnis muss persönlich bzw. bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter im Bürgerservice beantragt werden. Wenn Sie die Belegart O benötigen, bringen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen mit, damit das Führungszeugnis der richtigen Stelle zugeschickt werden kann.
Seit dem 01.05.2010 kann auch ein "erweitertes Führungszeugnis" ausgestellt werden.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn jemand kinder- oder jugendnah tätig ist oder werden möchte. Genauere Informationen zu diesem Führungszeugnis können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.
Europäisches Führungszeugnis:
Besitzen Sie eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, stellt das Bundesamt für Justiz seit dem 31.08.2018 automatisch ein europäisches Führungszeugnis aus. Dieses Führungszeugnis enthält auch Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Was eine Überbeglaubigung oder eine Apostille ist, können Sie im Bürgerservice erfahren oder ebenfalls auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.
Für die Beantragung bitte vorlegen:
- Personalausweis oder Pass
- bei Belegart "O": Adresse und Aktenzeichen der Behörde
- bei erweitertem Führungszeugnis: Bestätigung der anfordernden Stelle, dass die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen.
Kosten
- für ein Führungszeugnis: 13,- Euro
Bar oder EC-Karte bei Antragstellung
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Ab dem 14. Geburtstag kann jede Person ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Dies wird häufig vom Arbeitgeber (Belegart N) oder von einer Behörde (Belegart O) für eine Einstellung oder eine amtliche Erlaubnis gefordert.
Das Führungszeugnis muss persönlich bzw. bei Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter im Bürgerservice beantragt werden. Wenn Sie die Belegart O benötigen, bringen Sie bitte die genaue Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen mit, damit das Führungszeugnis der richtigen Stelle zugeschickt werden kann.
Seit dem 01.05.2010 kann auch ein "erweitertes Führungszeugnis" ausgestellt werden.
Das erweiterte Führungszeugnis wird benötigt, wenn jemand kinder- oder jugendnah tätig ist oder werden möchte. Genauere Informationen zu diesem Führungszeugnis können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.
Europäisches Führungszeugnis:
Besitzen Sie eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, stellt das Bundesamt für Justiz seit dem 31.08.2018 automatisch ein europäisches Führungszeugnis aus. Dieses Führungszeugnis enthält auch Eintragungen aus dem Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Was eine Überbeglaubigung oder eine Apostille ist, können Sie im Bürgerservice erfahren oder ebenfalls auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.
Für die Beantragung bitte vorlegen:
- Personalausweis oder Pass
- bei Belegart "O": Adresse und Aktenzeichen der Behörde
- bei erweitertem Führungszeugnis: Bestätigung der anfordernden Stelle, dass die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen.
- für ein Führungszeugnis: 13,- Euro
Bar oder EC-Karte bei Antragstellung
Auskunft aus dem Strafregister, polizeiliches Führungszeugnis https://buergerportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1427/showFrau
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