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Kfz-Abmeldungen
Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden, weil es verkauft wurde, vorübergehend nicht genutzt oder endgültig stillgelegt wird?
Eine Fahrt zur Kreisverwaltung in Gütersloh ist hierfür nicht erforderlich. Diese Art von Abmeldungen können Sie auch im Rathaus erledigen.
Wenn Sie Ihr Kennzeichen wieder verwenden möchten, kann dies ein Jahr für Sie reserviert werden. Die Reservierung ist jedoch nur für Kennzeichen des Kreises Gütersloh möglich.
Unterlagen
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
Beide Kennzeichen
Gebühren
Abmeldung eines Fahrzeugs: 7,50 €
Reservierung des Kennzeichens: 2,60 €
(dies ist nur für in GT zugelassene Fahrzeuge möglich)
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sie möchten Ihr Fahrzeug abmelden, weil es verkauft wurde, vorübergehend nicht genutzt oder endgültig stillgelegt wird?
Eine Fahrt zur Kreisverwaltung in Gütersloh ist hierfür nicht erforderlich. Diese Art von Abmeldungen können Sie auch im Rathaus erledigen.
Wenn Sie Ihr Kennzeichen wieder verwenden möchten, kann dies ein Jahr für Sie reserviert werden. Die Reservierung ist jedoch nur für Kennzeichen des Kreises Gütersloh möglich.
Unterlagen
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
Beide Kennzeichen
Gebühren
Abmeldung eines Fahrzeugs: 7,50 €
Reservierung des Kennzeichens: 2,60 €
(dies ist nur für in GT zugelassene Fahrzeuge möglich)
Frau
Eickenbusch
23 (EG)