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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wenn ein Gebäude mit Wohnungen oder sonstigen Nutzungseinheiten in Eigentumswohnungen bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll, müssen Sie zuvor eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bei der Bauaufsicht beantragen.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
- Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Aufteilungspläne (Grundrisszeichnungen) im Maßstab 1:100
- Schnittzeichnungen im Maßstab 1:100
- Ansichtszeichnungen im Maßstab 1:100
- Aktueller Lageplan oder Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte im Maßstab 1:500
In den Unterlagen ist jeweils durch die gewählte Bezifferung die Zuordnung der einzelnen Wohnräume (einschl. Balkone) und sonstigen Räume (z.B. Kellerräume, Spitzboden) zu dem jeweiligen Sondereigentum vorzunehmen.
Gebühr
Ausfertigung eines Aufteilungsplans
erste Ausfertigung: 100,- €
je weitere Ausfertigung: 30,- €
Entscheidung über Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil bis zu 150,- €
je Garagenplatz 20,- €
Je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30,- €
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bauaufsicht
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauaufsicht@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Wenn ein Gebäude mit Wohnungen oder sonstigen Nutzungseinheiten in Eigentumswohnungen bzw. Sondereigentum aufgeteilt werden soll, müssen Sie zuvor eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bei der Bauaufsicht beantragen.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
- Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Aufteilungspläne (Grundrisszeichnungen) im Maßstab 1:100
- Schnittzeichnungen im Maßstab 1:100
- Ansichtszeichnungen im Maßstab 1:100
- Aktueller Lageplan oder Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte im Maßstab 1:500
In den Unterlagen ist jeweils durch die gewählte Bezifferung die Zuordnung der einzelnen Wohnräume (einschl. Balkone) und sonstigen Räume (z.B. Kellerräume, Spitzboden) zu dem jeweiligen Sondereigentum vorzunehmen.
Gebühr
Ausfertigung eines Aufteilungsplans
erste Ausfertigung: 100,- €
je weitere Ausfertigung: 30,- €
Entscheidung über Erteilung einer Bescheinigung
je Sondereigentumsanteil bis zu 150,- €
je Garagenplatz 20,- €
Je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30,- €
Herr
Herrmann
1.OG Zimmer: 133
Herr
Venne
Fachbereichsleitung
1.OG Zimmer: 136