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Bauakteneinsicht
Als Eigentümer des Gebäudes können Sie Einsicht in die Bauakte erhalten. Sie können auch eine Vollmacht zur Akteneinsicht ausstellen.
Bitte rufen Sie uns im Vorfeld an, damit wir die entsprechende Akte für Sie bereithalten können. Bringen Sie zur Akteneinsicht Ihren Personalausweis mit. Sie können die Akte dann einsehen und Kopien daraus anfertigen. Es ist auch möglich, die Unterlagen in elektronischer Form in einem virtuellen Datenspeicher ("Cloud") bereitzustellen, so dass Sie sie bequem zu Hause am Rechner herunterladen können.
Gebühr
Dieser Service ist gebührenpflichtig und kostet 15 Euro für eine Akte, jede weitere Akte 5 Euro (jeweils zuzüglich Kopierkosten bzw. Kosten für die Bereitstellung der Dateien auf elektronischem Weg).
Gemäß aktueller Gebührensatzung werden für Kopien folgende Gebühren erhoben:
Schwarz-Weiß-Kopie A4: 0,70 €, ab der 11. Seite jeweils 0,40 €
Schwarz-Weiß-Kopie A3: 0,90 €
Farbkopien A4: 1,20 €
Farbkopien A3: 1,70 €
Für Bereitstellung von Dateien auf elektronischem Weg werden die Gebühren nach Aufwand berechnet und zwar 10 € je angefangene 10 Minuten.
Beispielberechnung:
Für ein Bauvorhaben existieren zwei Bauakten. Die Einsichtnahme soll in elektronischer Form erfolgen.
Erste Akte = 15,00€ + Bearbeitungszeit 10 min. (10,00 €).
Zweite Akte 5,00 € + Bearbeitungszeit für die zweite Akte 10 min. (10,00 €).
15,00 € + 10,00 € + 5,00 € + 10,00 € = 40,00 €
Die Kosten für die Einsichtnahme in beide Bauakten betragen 40,00 €
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bauaufsicht
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauaufsicht@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Als Eigentümer des Gebäudes können Sie Einsicht in die Bauakte erhalten. Sie können auch eine Vollmacht zur Akteneinsicht ausstellen.
Bitte rufen Sie uns im Vorfeld an, damit wir die entsprechende Akte für Sie bereithalten können. Bringen Sie zur Akteneinsicht Ihren Personalausweis mit. Sie können die Akte dann einsehen und Kopien daraus anfertigen. Es ist auch möglich, die Unterlagen in elektronischer Form in einem virtuellen Datenspeicher ("Cloud") bereitzustellen, so dass Sie sie bequem zu Hause am Rechner herunterladen können.
Gebühr
Dieser Service ist gebührenpflichtig und kostet 15 Euro für eine Akte, jede weitere Akte 5 Euro (jeweils zuzüglich Kopierkosten bzw. Kosten für die Bereitstellung der Dateien auf elektronischem Weg).
Gemäß aktueller Gebührensatzung werden für Kopien folgende Gebühren erhoben:
Schwarz-Weiß-Kopie A4: 0,70 €, ab der 11. Seite jeweils 0,40 €
Schwarz-Weiß-Kopie A3: 0,90 €
Farbkopien A4: 1,20 €
Farbkopien A3: 1,70 €
Für Bereitstellung von Dateien auf elektronischem Weg werden die Gebühren nach Aufwand berechnet und zwar 10 € je angefangene 10 Minuten.
Beispielberechnung:
Für ein Bauvorhaben existieren zwei Bauakten. Die Einsichtnahme soll in elektronischer Form erfolgen.
Erste Akte = 15,00€ + Bearbeitungszeit 10 min. (10,00 €).
Zweite Akte 5,00 € + Bearbeitungszeit für die zweite Akte 10 min. (10,00 €).
15,00 € + 10,00 € + 5,00 € + 10,00 € = 40,00 €
Die Kosten für die Einsichtnahme in beide Bauakten betragen 40,00 €
Herr
Rauser
1.OG Zimmer: 134
Herr
Herrmann
1.OG Zimmer: 133
Herr
Venne
Fachbereichsleitung
1.OG Zimmer: 136
Frau
Nolte
1.OG Zimmer: 135