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Bauberatung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht beraten Sie gerne zu Fragen des öffentlichen Baurechts.
Häufige Fragen sind zum Beispiel:
- Ist mein Grundstück bebaubar?
- Muss ich eine Baugrenze beachten?
- Gibt es einen Bebauungsplan und welche Festlegungen trifft er?
- Kann ich einen Abstellraum/eine Garage an die Grenze bauen?
Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an und wir hoffen, Ihnen weiterhelfen zu können.
Folgende Unterlagen können hilfreich für eine Bauberatung sein:
- Lageplan oder Katasterauszug Ihres Grundstücks
- Pläne von bereits vorhandenen Gebäuden auf dem Grundstück
- Zeichnungen/Skizzen des geplanten Gebäudes
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bauaufsicht
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauaufsicht@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht beraten Sie gerne zu Fragen des öffentlichen Baurechts.
Häufige Fragen sind zum Beispiel:
- Ist mein Grundstück bebaubar?
- Muss ich eine Baugrenze beachten?
- Gibt es einen Bebauungsplan und welche Festlegungen trifft er?
- Kann ich einen Abstellraum/eine Garage an die Grenze bauen?
Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an und wir hoffen, Ihnen weiterhelfen zu können.
Folgende Unterlagen können hilfreich für eine Bauberatung sein:
- Lageplan oder Katasterauszug Ihres Grundstücks
- Pläne von bereits vorhandenen Gebäuden auf dem Grundstück
- Zeichnungen/Skizzen des geplanten Gebäudes
Herr
Rauser
1.OG Zimmer: 134
Herr
Herrmann
1.OG Zimmer: 133
Herr
Venne
Fachbereichsleitung
1.OG Zimmer: 136
Frau
Nolte
1.OG Zimmer: 135