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Teilungsgenehmigung
Bevor Sie ein bebautes Grundstück teilen können, müssen Sie eine Teilungsgenehmigung bei der Bauaufsicht beantragen. Hier wird geprüft, ob der Teilung baurechtliche Vorschriften entgegenstehen (z.B. ob die maximal zulässige Grenzbebauung eingehalten wird).
Bitte reichen Sie uns das Antragsformular sowie einen aktuellen amtlichen Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ein.
Die Gebühren betragen pro entstehendem bebautem Grundstück zwischen 50 bis 500 €.
Folgende Formulare stehen Ihnen zur Verfügung:
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bauaufsicht
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauaufsicht@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Teilungsgenehmigung Grundstücksteilung, Teilung https://buergerportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1459/show
Bevor Sie ein bebautes Grundstück teilen können, müssen Sie eine Teilungsgenehmigung bei der Bauaufsicht beantragen. Hier wird geprüft, ob der Teilung baurechtliche Vorschriften entgegenstehen (z.B. ob die maximal zulässige Grenzbebauung eingehalten wird).
Bitte reichen Sie uns das Antragsformular sowie einen aktuellen amtlichen Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ein.
Die Gebühren betragen pro entstehendem bebautem Grundstück zwischen 50 bis 500 €.
Folgende Formulare stehen Ihnen zur Verfügung:
Fachbereich Bauaufsicht
001 Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541
Herr
Herrmann
1.OG Zimmer: 133
05207 8905-133
frank.herrmann@stadt-shs.de
Herr
Venne
Fachbereichsleitung
1.OG Zimmer: 136
05207 8905-136
martin.venne@stadt-shs.de