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Zuschuss für Maßnahmen an Baudenkmälern
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock gewährt nach Prüfung auf Antrag einen Zuschuss gemäß den städtischen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an private Eigentümer für Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden vom 18.12.1985, geändert am 04.09.2001.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bauaufsicht
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauaufsicht@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zuschuss für Maßnahmen an Baudenkmälern
Die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock gewährt nach Prüfung auf Antrag einen Zuschuss gemäß den städtischen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an private Eigentümer für Maßnahmen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden vom 18.12.1985, geändert am 04.09.2001.
Denkmal https://buergerportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1460/show Fachbereich Bauaufsicht
001 Rathausstraße 2 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefon 05207 8905-0
Fax 05207 8905-541
Herr
Venne
Fachbereichsleitung
1.OG Zimmer: 136
05207 8905-136
m.venne@stadt-shs.de
Frau
Nolte
1.OG Zimmer: 135
05207 8905-135
k.nolte@stadt-shs.de