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Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung ist ein Nachweis von der Meldebehörde, in der bestätigt wird, wo Sie momentan gemeldet sind.
Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen oder verloren ist oder Sie nur einen Reisepass besitzen fordern Behörden und Unternehmen in einigen Fällen eine Meldebescheinigung als Nachweis über Ihre derzeitige Meldeadresse in Deutschland.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält im Normalfall folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Ordens- und Künstlername,
- Geburtsdatum, Ort und bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften (z. B. Haupt- und Nebenwohnungen)
Wenn erforderlich, können in einer erweiterten Meldebescheinigung folgende Daten ergänzt werden:
- Familienangehörige (Eltern, Ehegatten/Lebenspartner, minderjährige Kinder) jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Ein- und Auszugdatum
- Familienstand
Die Bescheinigung können Sie sich sofort und aktuell ausstellen lassen. Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, geben Sie der abholenden Person bitte eine kurze Vollmacht und Ihren Ausweis/Pass mit. (Formular Vollmacht)
Gebühr:
9,- Euro je Bescheinigung ist in Bar oder per EC-Karte bei Aushändigung zu zahlen
Bei einer schriftlichen Antragstellung (ein Formular erhalten Sie hier) ist die Gebühr vorab per Überweisung zu begleichen. Die Bescheinigung wird zugeschickt, sobald die Zahlung eingegangen ist. Bitte vermerken Sie unter Verwendungszweck die Nr. 212029/320006 und Ihren Namen.
Bankverbindung der Stadt | IBAN | SWIFT-BIC |
Kreissparkasse Wiedenbrück | DE81478535200003007002 | WELADED1WDB |
Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG | DE91478601253584000001 | GENODEM1GTL |
Volksbank Rietberg eG | DE74478624478651600701 | GENODEM1RNE |
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Meldebescheinigung ist ein Nachweis von der Meldebehörde, in der bestätigt wird, wo Sie momentan gemeldet sind.
Wenn Ihr Personalausweis abgelaufen oder verloren ist oder Sie nur einen Reisepass besitzen fordern Behörden und Unternehmen in einigen Fällen eine Meldebescheinigung als Nachweis über Ihre derzeitige Meldeadresse in Deutschland.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält im Normalfall folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Ordens- und Künstlername,
- Geburtsdatum, Ort und bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften (z. B. Haupt- und Nebenwohnungen)
Wenn erforderlich, können in einer erweiterten Meldebescheinigung folgende Daten ergänzt werden:
- Familienangehörige (Eltern, Ehegatten/Lebenspartner, minderjährige Kinder) jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
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- Ein- und Auszugdatum
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Die Bescheinigung können Sie sich sofort und aktuell ausstellen lassen. Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, geben Sie der abholenden Person bitte eine kurze Vollmacht und Ihren Ausweis/Pass mit. (Formular Vollmacht)
Gebühr:
9,- Euro je Bescheinigung ist in Bar oder per EC-Karte bei Aushändigung zu zahlen
Bei einer schriftlichen Antragstellung (ein Formular erhalten Sie hier) ist die Gebühr vorab per Überweisung zu begleichen. Die Bescheinigung wird zugeschickt, sobald die Zahlung eingegangen ist. Bitte vermerken Sie unter Verwendungszweck die Nr. 212029/320006 und Ihren Namen.
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Volksbank Rietberg eG | DE74478624478651600701 | GENODEM1RNE |
Frau
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4 (EG)
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4 (EG)
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