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Kindergartenbeiträge
Schloß Holte-Stukenbrock unterhält als kreisangehörige Kommune kein eigenes Jugendamt, sondern unterliegt der Zuständigkeit des Jugendamtes des Kreises Gütersloh. Die Stadtverwaltung erhebt die Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen im Auftrag des Kreises Gütersloh. Die Betragshöhe ist durch die „Satzung über die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten im Kreis Gütersloh“ festgelegt.
Die Kita-Bedarfsmeldung erfolgt ausschließlich über das Kivan-Programm. Dort können Wunscheinrichtungen, Betreuungsumfänge gewählt und die für die Betreuung notwendigen Angaben abgegeben werden. Über das Kivan-Programm erhalten die Erziehungsberechtigten durch den Elternaccount Informationen zum Bearbeitungsstand, sowie die Zu- und Absagen der einzelnen Kindertagesseinrichtungen mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass bei der Bedarfsanmeldung lediglich der Betreuungsbedarf angezeigt wird und dadurch noch kein Betreuungsvertrag mit einer Einrichtung geschlossen wird.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bildung, Sport & Kultur
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Zuständige Kontaktpersonen
Schloß Holte-Stukenbrock unterhält als kreisangehörige Kommune kein eigenes Jugendamt, sondern unterliegt der Zuständigkeit des Jugendamtes des Kreises Gütersloh. Die Stadtverwaltung erhebt die Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen im Auftrag des Kreises Gütersloh. Die Betragshöhe ist durch die „Satzung über die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten im Kreis Gütersloh“ festgelegt.
Die Kita-Bedarfsmeldung erfolgt ausschließlich über das Kivan-Programm. Dort können Wunscheinrichtungen, Betreuungsumfänge gewählt und die für die Betreuung notwendigen Angaben abgegeben werden. Über das Kivan-Programm erhalten die Erziehungsberechtigten durch den Elternaccount Informationen zum Bearbeitungsstand, sowie die Zu- und Absagen der einzelnen Kindertagesseinrichtungen mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass bei der Bedarfsanmeldung lediglich der Betreuungsbedarf angezeigt wird und dadurch noch kein Betreuungsvertrag mit einer Einrichtung geschlossen wird.
Kindergarten; Kita; Kiga https://buergerportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1490/show
Frau
Esser
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