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Veranstaltung (ordnungsrechtliche Anzeige)
Sobald eine öffentliche Veranstaltung geplant wird, haben Veranstaltende sich mit den rechtlichen Anforderungen auseinanderzusetzen. Die Personen haben die allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sie tragen die Verantwortung für alles Rund um die Veranstaltung und haften auch für alle Schäden, die im Zuge der Veranstaltung verursacht werden.
Eine Veranstaltung ist dann öffentlich, wenn jedermann Zutritt hat und Teilnehmende nicht auf einen namentlichen oder sonst individuell bezeichneten Personenkreis beschränkt ist. Die Erfüllung bestimmter Bedingungen, z.B. das Entrichten von Eintrittsgeld, ist dabei unerheblich. Eindeutigen Öffentlichkeitscharakter erhalten (auch private) Veranstaltungen durch öffentliche Werbung z. B. mit Plakaten, Handzetteln, in sozialen Netzwerken etc.
Für all diejenigen, die Veranstaltungen planen und durchführen, möchten wir das Engagement unterstützen und haben hierzu einen Leitfaden entwickelt. Dieser soll als Hilfestellung und Orientierungsrahmen dienen und informiert über Anforderungen, gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen, die berücksichtigt werden müssen. Wir sprechen hierbei nur von einem Orientierungsrahmen, da jede Veranstaltung mit Ihren Besonderheiten individuell betrachtet werden muss. Für die Klärung aller Fragen zu Ihrer Veranstaltung stehen Ihnen selbstverständlich die im Leitfaden genannten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Downloads
- Anmeldung eines Straßenfestes
- Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
- Veranstaltungsleitfaden
- Merkblatt - Veranstaltungen in Gebäuden
- Merkblatt - Veranstaltungen im Freien
- Merkblatt - Trinkwasserversorgung (Kreis Gütersloh)
- Merkblatt - Sonn- und Feiertagsschutz
- Merkblatt - Sicherheitsdurchsage
- Merkblatt - Schleusen (Feuerwehrzufahrten)
- Merkblatt - Sanitätsdienst
- Merkblatt - hygienische Mindestanforderungen
- Merkblatt - Brauchtumsfeuer
- Merkblatt - Wettereinflüsse
- Mustersicherheitskonzept für Großveranstaltungen
- Gelungenes Fest (BAG Jugendschutz)
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: buergerservice-ordnung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Sobald eine öffentliche Veranstaltung geplant wird, haben Veranstaltende sich mit den rechtlichen Anforderungen auseinanderzusetzen. Die Personen haben die allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sie tragen die Verantwortung für alles Rund um die Veranstaltung und haften auch für alle Schäden, die im Zuge der Veranstaltung verursacht werden.
Eine Veranstaltung ist dann öffentlich, wenn jedermann Zutritt hat und Teilnehmende nicht auf einen namentlichen oder sonst individuell bezeichneten Personenkreis beschränkt ist. Die Erfüllung bestimmter Bedingungen, z.B. das Entrichten von Eintrittsgeld, ist dabei unerheblich. Eindeutigen Öffentlichkeitscharakter erhalten (auch private) Veranstaltungen durch öffentliche Werbung z. B. mit Plakaten, Handzetteln, in sozialen Netzwerken etc.
Für all diejenigen, die Veranstaltungen planen und durchführen, möchten wir das Engagement unterstützen und haben hierzu einen Leitfaden entwickelt. Dieser soll als Hilfestellung und Orientierungsrahmen dienen und informiert über Anforderungen, gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen, die berücksichtigt werden müssen. Wir sprechen hierbei nur von einem Orientierungsrahmen, da jede Veranstaltung mit Ihren Besonderheiten individuell betrachtet werden muss. Für die Klärung aller Fragen zu Ihrer Veranstaltung stehen Ihnen selbstverständlich die im Leitfaden genannten Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.
Frau
Bikliq
18 (EG)