BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Flächennutzungsplan
Aufgabe der Flächennutzungsplanung ist, für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 BauGB).
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: wirtschaft-stadtentwicklung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Aufgabe der Flächennutzungsplanung ist, für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 BauGB).
Flächennutzungspläne, Stadtplanung, Bauen https://buergerportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1512/showHerr
Thorwesten
Fachbereichsleitung
223,2. OG
Herr
Rosenberg
220, 2. OG
Frau
Sykora
221, 2. OG