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Mietspiegel
Zur Ermittlung der örtlichen Vergleichsmieten empfiehlt die Stadtverwaltung analog eines Ratsbeschlusses vom 13.09.2005 eine Orientierung am Mietspiegel des Nordkreises Gütersloh. Der Nordkreis umfasst die Städte Borgholzhausen, Halle (Westf.), Versmold, Werther und die Gemeinde Steinhagen, die von ihrer Struktur mit Schloß Holte-Stukenbrock vergleichbar sind.
Zuständige Einrichtung
Fachbereich Wirtschaft und Stadtentwicklung
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: wirtschaft-stadtentwicklung@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Zur Ermittlung der örtlichen Vergleichsmieten empfiehlt die Stadtverwaltung analog eines Ratsbeschlusses vom 13.09.2005 eine Orientierung am Mietspiegel des Nordkreises Gütersloh. Der Nordkreis umfasst die Städte Borgholzhausen, Halle (Westf.), Versmold, Werther und die Gemeinde Steinhagen, die von ihrer Struktur mit Schloß Holte-Stukenbrock vergleichbar sind.
Frau
Borghardt
222, 2. OG
Frau
Bonensteffen
222, 2. OG