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Sperrmüll
Sperrige Gegenstände
Abgabe am Recyclinghof, Altenkamp 8, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, ab dem 05.01.2021 kostenpflichtig möglich oder veranlassen Sie eine Abholung:
- 2x im Monat
- nur Privat-Haushalte bis 6m³ pro Abfuhr
- Termin wird ca. 1 Woche verbindlich schriftlich mitgeteilt
Wichtig:
- nur die angemeldete Sperrmüllmenge wird abgefahren (Gegenstände, die vom Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen wurden, gehören mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Sperrmüll und sind unverzüglich vom Straßenrand zu entfernen)
- Sperrgut am Abend vor dem Abfuhrtermin oder am frühen Morgen bis 6.00 Uhr des Abfuhrtages an den Straßenrand zur Abholung bereit stellen
- Holzteile, Haushaltsgeräte und Metallschrott getrennt vom restlichen Sperrmüll stellen. Die Teilegruppen werden am Abholtag von drei verschiedenen Fahrzeugen! eingesammelt.
Sperrmüll muss nicht in viele Einzelteile zerkleinert werden, lediglich ein von Gewicht und Größe her von den Müllwerkern transportierbares Maß ist erforderlich.
Gegenstände, die von ihrer Größe her in die Restmülltonne passen, gehören nicht zum Sperrmüll und werden nicht mitgenommen. Beistellsäcke für die graue Tonne sind im Einzelhandel erhältlich.
Folgende Geräte sind von der Abholung ausgeschlossen:
- Abfälle von Aus- und Umbaumaßnahmen (Fenster, Türen, Rollladen, Bauschutt, Heizkörper, Waschbecken, usw.)
- Holz soweit keine Möbelteile (keine Zäune, Bretter, etc.)
- Autoteile
- Grundstückseinfriedungen
- komplette Haushaltsauflösungen
- Sondermüll (Farben, Ölbehälter, Batterien, usw.)
Kosten
Gebührenstaffelung:
- bis 2 m³ = 15 EUR (Mindestgebühr)
- 2 - 4 m³ = 30 EUR
- 4 - 6 m³ = 45 EUR
Die Abholung des Metallschrotts und der Haushaltsgroßgeräte ist kostenlos.
Zahlungsweisen
- Paypal
- Lastschriftverfahren
- Überweisung
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Tiefbau und Umwelt
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: tiefbau-umwelt@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Abgabe am Recyclinghof, Altenkamp 8, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, ab dem 05.01.2021 kostenpflichtig möglich oder veranlassen Sie eine Abholung:
- 2x im Monat
- nur Privat-Haushalte bis 6m³ pro Abfuhr
- Termin wird ca. 1 Woche verbindlich schriftlich mitgeteilt
Wichtig:
- nur die angemeldete Sperrmüllmenge wird abgefahren (Gegenstände, die vom Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen wurden, gehören mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Sperrmüll und sind unverzüglich vom Straßenrand zu entfernen)
- Sperrgut am Abend vor dem Abfuhrtermin oder am frühen Morgen bis 6.00 Uhr des Abfuhrtages an den Straßenrand zur Abholung bereit stellen
- Holzteile, Haushaltsgeräte und Metallschrott getrennt vom restlichen Sperrmüll stellen. Die Teilegruppen werden am Abholtag von drei verschiedenen Fahrzeugen! eingesammelt.
Sperrmüll muss nicht in viele Einzelteile zerkleinert werden, lediglich ein von Gewicht und Größe her von den Müllwerkern transportierbares Maß ist erforderlich.
Gegenstände, die von ihrer Größe her in die Restmülltonne passen, gehören nicht zum Sperrmüll und werden nicht mitgenommen. Beistellsäcke für die graue Tonne sind im Einzelhandel erhältlich.
Folgende Geräte sind von der Abholung ausgeschlossen:
- Abfälle von Aus- und Umbaumaßnahmen (Fenster, Türen, Rollladen, Bauschutt, Heizkörper, Waschbecken, usw.)
- Holz soweit keine Möbelteile (keine Zäune, Bretter, etc.)
- Autoteile
- Grundstückseinfriedungen
- komplette Haushaltsauflösungen
- Sondermüll (Farben, Ölbehälter, Batterien, usw.)
Gebührenstaffelung:
- bis 2 m³ = 15 EUR (Mindestgebühr)
- 2 - 4 m³ = 30 EUR
- 4 - 6 m³ = 45 EUR
Die Abholung des Metallschrotts und der Haushaltsgroßgeräte ist kostenlos.
Sperrmüll, Abfall, Hausrat, Entsorgung, Müllabfuhr, Müll, Kühlschrank, Kühlschränke, Metallschrott https://buergerportal.schlossholtestukenbrock.de:443/informationen-und-auftrage/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1531/showFrau
Wendt
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