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Bauzustandsbesichtigung
Die Bauaufsicht führt Bauzustandsbesichtigungen zur Fertigstellung des Rohbaus und zur abschließenden Fertigstellung durch. Hierbei wird die Übereinstimmung des Gebäudes mit den genehmigten Unterlagen geprüft.
Die Bauherrin/der Bauherr hat die Rohbaufertigstellung bzw. die abschließende Fertigstellung des Bauvorhabens eine Woche vorher der Bauaufsicht mitzuteilen.
Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Das Gebäude darf noch nicht verputzt und die Dachkonstruktion noch nicht verkleidet sein.
Die Bauzustandsbesichtigung der abschließenden Fertigstellung erfolgt bevor das Gebäude in Benutzung genommen wird. Zur Bauzustandsbesichtigung sind die in der Baugenehmigung geforderten Unterlagen bereit zu halten bzw. hier vorzulegen.
Zur Fertigstellung eines Gebäudes müssen Sie die Fachunternehmererklärung (TGA) vorlegen, die in der Regel vom Heizungsbauer ausgefüllt wird. Das Formular dazu finden Sie unten als Download (FU_Enev).
Kosten
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Zuständige Einrichtung
Fachbereich Bauaufsicht
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
E-Mail: bauaufsicht@stadt-shs.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Bauaufsicht führt Bauzustandsbesichtigungen zur Fertigstellung des Rohbaus und zur abschließenden Fertigstellung durch. Hierbei wird die Übereinstimmung des Gebäudes mit den genehmigten Unterlagen geprüft.
Die Bauherrin/der Bauherr hat die Rohbaufertigstellung bzw. die abschließende Fertigstellung des Bauvorhabens eine Woche vorher der Bauaufsicht mitzuteilen.
Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Das Gebäude darf noch nicht verputzt und die Dachkonstruktion noch nicht verkleidet sein.
Die Bauzustandsbesichtigung der abschließenden Fertigstellung erfolgt bevor das Gebäude in Benutzung genommen wird. Zur Bauzustandsbesichtigung sind die in der Baugenehmigung geforderten Unterlagen bereit zu halten bzw. hier vorzulegen.
Zur Fertigstellung eines Gebäudes müssen Sie die Fachunternehmererklärung (TGA) vorlegen, die in der Regel vom Heizungsbauer ausgefüllt wird. Das Formular dazu finden Sie unten als Download (FU_Enev).
Herr
Rauser
1.OG Zimmer: 134
Herr
Venne
Fachbereichsleitung
1.OG Zimmer: 136
Frau
Nolte
1.OG Zimmer: 135