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Fachbereich Bauaufsicht (FB 6)
Der Fachbereich 6 ist sowohl für die Bauaufsicht als auch für den Denkmalschutz zuständig. Zu dem Aufgabenbereich Bauaufsicht gehört die Beratung von Bauwilligen und die Genehmigung und Bauüberwachung von Neubauten, Umbauten und Abbrüchen. Tätig wird die Bauaufsicht auch im Zusammenhang mit der Teilung von Grundstücken und der Bildung von Wohnungseigentum. Bestehende Gebäude werden im Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 3 im Rahmen von Brandverhütungsschauen und wiederkehrenden Prüfungen überwacht. Der Aufgabenbereich Denkmalschutz umfasst die Beratung in allen Denkmalangelegenheiten, die Erteilung denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisse, Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, Gewährung von Ausnahmen nach EnEV, die Beratung über Fördermöglichkeiten, die Vergabe von Fördermitteln für Baudenkmäler, die Ausstellung von Steuerbescheinigungen und das Führen der Denkmalliste.
Anschrift
Rathaus
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Kontakt
Tel.: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
E-Mail: bauaufsicht@stadt-shs.de
Standort
Verkehrsanbindung
- Bus Linie 84
- Bus Linie 84.1
Dienstleistungen der Einrichtung
- Bauantrag
- Bauantrag für Garagen, Carports, Gartenhäuser
- Brandverhütungsschau / Wiederkehrende Prüfung
- Baulasten (§ 85 BauO NRW 2018)
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bauakteneinsicht
- Abbruchanzeige
- Teilungsgenehmigung
- Steuerbescheinigung für Baudenkmäler
- Denkmalschutz
- Zuschuss für Maßnahmen an Baudenkmälern
- Denkmalrechtliche Erlaubnis
- Bauberatung
- Bauzustandsbesichtigung
Diese Einrichtung gehört zu
Kontaktpersonen
- Herr Venne: Fachbereichsleitung
Tel: 05207 8905-136
- Herr Herrmann:
Tel: 05207 8905-133
- Frau Nolte:
Tel: 05207 8905-135
- Herr Rauser:
Tel: 05207 8905-134