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Themenbereich: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Neuer Auftrag: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Beschreibung
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Es enthält behördliche Entscheidungen und strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung. Ausführliche Erläuterungen können Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz nachlesen.
Das Gewerbezentralregister wird nach natürlichen und juristischen Personen unterteilt.
Natürliche Personen (Privatpersonen) können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der für ihren (privaten) Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen. Eine Antragstellung durch Bevollmächtigte (auch Familienangehörige) ist nicht möglich.
Juristische Personen und Personenvereinigungen, die das Gewerbe in Schloß Holte-Stukenbrock angemeldet haben, stellen den Antrag bei der Meldebehörde der Stadtverwaltung.
Die Antragstellung muss durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
Die Antragstellung in der Meldebehörde wird einfacher, wenn ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis, sowie Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug des jeweils zuständigen Amtsgerichts bei Antragstellung vorliegt.
Beide Auskünfte werden grundsätzlich an die antragstellende Person (gesetzlichen Vertreter) gesandt.
Wenn die Auskunft bei einer Behörde vorgelegt werden muss, wird sie direkt an die Behörde übermittelt. Anschrift, Sachbearbeitende und ggf. Aktenzeichen müssen bei Antragstellung angegeben werden.
Gebühren und Zahlungsarten:
Je Auskunft beträgt die Gebühr 13,- Euro und ist bei Antragstellung bar oder per EC-Karte zu zahlen, eine Quittung wird Ihnen ausgestellt.
Zahlungen per Kreditkarte oder auf Rechnung sind nicht möglich.
Die Auskünfte werden vom Bundesamt für Justiz im Regelfall innerhalb einer Woche versandt. Bei hohem Antragsaufkommen sind vereinzelt Wartezeiten von 2-4 Wochen einzuplanen.
Schriftliche Antragstellung:
Mit einem der nachfolgenden Anträge ist dies grundsätzlich möglich, wenn eine Kopie des Lichtbildausweises der Antragstellenden sowie die Gebühr beigelegt wird. Vorzugsweise sollte ein Antrag hier durch eine beauftragte Person eingereicht werden.
- Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über eine juristische Person
- Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über eine Privatperson (auch Einzelkaufmann, -frau)
Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann eine Auskunft direkt beim Bundesamt für Justiz auch im Online-Portal beantragt werden.
Gebühren
Keine Informationen hinterlegt.
Kontaktdaten
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung
Rathausstraße 2
33758 Schloß Holte-Stukenbrock